Quick-Freeze-Regelung: CSU-Fraktion kritisiert Ampel-Vorstoß als unzureichend

01.05.2024 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren statt der Speicherung von IP-Adressen verständigt. Das Quick-Freeze-Verfahren soll es Ermittlern ermöglichen, bestimmte Verkehrsdaten von Verdächtigen bei Telekommunikationsanbietern vorübergehend einzufrieren, also speichern zu lassen - wenn wegen einer erheblichen Straftat wie zum Beispiel Raub, Mord oder sexuellem Kindesmissbrauch ermittelt wird.

Nach Ansicht der CSU-Fraktion reicht das nicht aus. Denn mangels einer Speicherpflicht werden die Daten bei Telekommunikationsanbietern im Regelfall bereits gelöscht sein, bevor die Ermittlungsbehörden überhaupt von einem Tatverdacht Kenntnis erlangen und einen Antrag auf einfrieren stellen können.

Die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion Petra Guttenberger äußert sich wie folgt:

„Datenschutz geht der Berliner Ampel weiterhin vor Opferschutz. Trauriges Beispiel ist hier die Quick-Freeze-Regelung. Diese ist völlig unzureichend als Ermittlungswerkzeug für die Sicherheitsbehörden. Daten, die mangels Speicherpflicht in den meisten Fällen gar nicht mehr vorhanden sind, können gar nicht „eingefroren“ werden. Die Einführung der Speicherpflicht von IP-Adressen wäre der  erste richtige Schritt bei der Verbrechensbekämpfung. Denn: Bei der IP-Adressen-Speicherung sind Persönlichkeits- und Bewegungsprofile ausgeschlossen. Damit ist der Eingriff in Grundrechte  wesentlich geringer, als bei der Telefondatenspeicherung, aber für die Verbrechensbekämpfung ähnlich effektiv. Einmal mehr geht es der Ampel offensichtlich nur darum, nach außen den Eindruck zu erwecken, man handele, während man letztendlich wieder einmal nichts für die Opfer tut.“

Dazu der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber:

„Vor mehr als einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof schon klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist. Die anhaltende Weigerung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Ampel ist ein tiefer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Die Ampel bremst die Ermittlungsbehörden weiter in ihrer wichtigen Arbeit aus und schützt somit die Falschen, während der Schutz unserer Kinder auf der Strecke bleibt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Für mich ist diese ideologisch geprägte Entscheidung völlig inakzeptabel und unverständlich, da sie an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht.“