Standort eines Frauenhauses muss anonymes Leben zulassen

MdL Petra Högl im Gespräch mit Verantwortlichen des SkF Frauenhauses in Regensburg

08.12.2019
Auch die Frage, ob der Landkreis Kelheim ein geeigneter Standort für ein Frauenhaus wäre diskutierten Frau Töns (Geschäftsführerin SkF Frauenhaus), Mathilde Schraml (Vereinsvorsitzende SkF), Gabi Schmid (Landratsamt Kelheim) und Petra Högl (Mitglied des B
Auch die Frage, ob der Landkreis Kelheim ein geeigneter Standort für ein Frauenhaus wäre diskutierten Frau Töns (Geschäftsführerin SkF Frauenhaus), Mathilde Schraml (Vereinsvorsitzende SkF), Gabi Schmid (Landratsamt Kelheim) und Petra Högl (Mitglied des B

Was leisten Frauenhäuser für schutzsuchende Frauen? Welche Herausforderungen haben diese Häuser aktuell zu bewältigen? Welche Leistungen erbringt der Freistaat zur Verbesserung des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention? Und wäre der Landkreis Kelheim ein geeigneter Standort für ein neues Frauenhaus? Mit diesen Fragen beschäftigten sich Gabi Schmid vom Zentrum für Chancengleichheit am Landratsamt Kelheim, CSU-Landtagsabgeordnete Petra Högl und die Verantwortlichen des Frauen- und Kinderschutzhauses des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Regensburg (SkF). Das SkF Frauenhaus ist eines von zwei Schutzeinrichtungen, an denen sich der Landkreis Kelheim finanziell an den Kosten beteiligt.

 

Zufluchtsort vor körperlicher oder seelischer häuslicher Gewalt

Aufgabe eines Frauenhauses sei es, bedrohten Frauen und ihren Kindern für eine Übergangszeit Schutz und Unterkunft vor körperlicher oder seelischer häuslicher Gewalt zu bieten, berichtet Mathilde Schraml, Vorsitzende des SkF Regensburg e.V.. Frauen können hier in Gemeinschaft mit anderen Frauen ihr Leben eigenverantwortlich führen und erhalten Beratung und Hilfe. Das Aufgabenfeld der SkF-Mitarbeiterinnen sei vielfältig und beinhalte die Aufnahme der bedrohten oder gewaltbetroffenen Frauen und Kinder in das Frauenhaus und die Durchführung persönlicher Beratungsgespräche. Vier hauptamtliche Mitarbeiterinnen, darunter eine Sozialpädagogin in Vollzeit und zwei in Teilzeit sowie eine Erzieherin in Teilzeit kümmern sich im SkF Frauenhaus um die Betreuung der schutzsuchenden Frauen. Über eine ehrenamtliche Rufbereitschaft sei das Frauenhaus 24 Stunden erreichbar. „Viele Vereinsmitglieder helfen hier zusammen, um die Rufbereitschaft ganzjährig, Tag und Nacht, aufrechtzuerhalten", so Schraml. Mit Hilfe der Betreuung soll es den hilfesuchenden Frauen gelingen, wieder zur Normalität zurückkehren zu können. 8 Zimmer stehen im SkF Frauenhaus nach einem Umbau für Frauen und deren Kinder zur Verfügung. „Die Auslastung ist unterschiedlich. Meistens sind die Zimmer aber voll, da die Nachfrage sehr groß ist", betonte die Leiterin des Frauen- und Kinderschutzhauses Weigert auf Nachfrage von Landtagsabgeordneter Petra Högl. Ein Herausforderung bei der Belegung der Zimmer sei für die Verantwortlichen der angespannte Wohnungsmarkt in Regensburg. „Die Frauen bleiben heute länger als früher im Frauenhaus. Die finden oftmals nur sehr schwer eine Anschlusswohnung. Das ist das Hauptbelegungsproblem für uns", schilderte Mathilde Schraml die Problematik. Dies führe dazu, dass keine weiteren Frauen aufgenommen werden können, wenn bereits alle Zimmer belegt sind.

Anonymität für Standort eines Frauenhauses sehr wichtig

In ein Frauenhaus zu gehen sei, so Mathilde Schraml, für die betroffenen Frauen kein leichter Entschluss und meistens auch ein Weg ins Ungewisse. Umso wichtiger sei es für die Frauen am neuen Ort anonym leben zu können. Petra Högl und Gabi Schmid führten in diesem Zusammenhang aus, dass es bereits Überlegungen für ein neues Frauenhaus im Landkreis Kelheim gegeben habe. Die Gesprächsteilnehmerinnen waren sich jedoch einig, dass die notwendige Anonymität im ländlichen Raum, zu dem auch der Landkreis Kelheim zähle, nur schwer möglich sei. Daher befänden sich Frauenhäuser zumeist in größeren Städten. Dies habe auch den Vorteil, dass Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen für die Kinder der Frauen in unmittelbarer Nähe vorzufinden sind. Auch gäbe es in einer größeren Stadt für die schutzsuchenden Frauen mehr Möglichkeiten am neuen Lebensmittelpunkt schneller wieder ins Berufsleben einzusteigen.
  
Drei Stufen-Plan des Freistaats zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention

Petra Högl, Mitglied im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags, hat im Gespräch mit den Vertreterinnen des SkF-Frauenhauses auch den von der Staatsregierung beschlossenen Drei-Stufen-Plan für Gewaltschutz und zur Gewaltprävention angesprochen. „In den letzten Jahren hat sich einiges für die Frauenhäuser getan. In einer ersten Stufe wurden vergangenes Jahr 1,5 Millionen für Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Aktuell erhöht der Freistaat in der zweiten Stufe seine Mittel um insgesamt 16 Millionen Euro. Mit diesen Geldern werden die vorrangig zuständigen Kommunen beim Ausbau und bei der Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungsstellen unterstützt", berichtete Högl. So können seit September dieses Jahres staatliche Fördermittel sowohl für Aus- und Umbaumaßnahmen in Frauenhäusern, als auch für die Verbesserung der Personalausstattung beantragt werden. Zur Entlastung der Frauenhäuser sollen sogenannte „Second-stage-Projekte" modellhaft erprobt werden, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern, die den besonderen Schutz in einem Frauenhaus nicht oder nicht mehr benötigen, ein neues bedarfsgerechtes Hilfsangebot anzubieten. SkF-Geschäftsführerin Töns betonte, dass es gut und richtig sei, dass jetzt mehr Stunden „für die Kolleginnen kommen". Aber dies erhöhe auch den vom SkF zu tragenden Eigenanteil, welcher durch den Verein finanziert werden müsse. Dieser werde in der Regel durch Spenden oder Bußgelder finanziert, welche an den SkF gerichtet sind. „Es ist für uns aber jedes Jahr ein neuer Kampf zu schauen, wie wir den notwendigen Eigenanteil zusammen bekommen", so Geschäftsführerin Töns abschließend.  

Hintergrund – Finanzierung der Frauenhäuser

Die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreis­freien Städte im Rahmen der Daseinsvorsorge. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser. Die Plätze in den staatlich geförderten Frauenhäusern in Bayern werden durch freie Träger angeboten und nicht durch die Kommunen selbst. Der Großteil der Landkreise und kreisfreien Städte hat sich aber einem Frauenhaus zugeordnet und finanziert des­sen
Grundkosten mit. Das Einzugsgebiet eines Frauenhauses umfasst in der Regel mehrere Kommunen (Landkreise/kreisfreie Städte).