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Presse

17.02.2022

Initiative aus dem Kelheimer Landkreis erfolgreich

Deutliche Erleichterungen für bayerische Betriebe mit Grünlandnutzung auf Ackerland

Erfolg für Bayerns Landwirte: Unnötiges Pflügen von Grünland gehört bald der Vergangenheit an. Gemeinsam mit der Kelheimer Landtagsabgeordneten Petra Högl (CSU) konnten hierfür notwendige rechtliche Änderungen auf den Weg gebracht werden.
 

 

Dauergrünland auf Ackerland: drohender Wertverlust für bayerische Landwirte

Die bisherigen Vorgaben sahen vor, dass landwirtschaftlich wertvolle Ackerflächen, die zur Grünlandnutzung – etwa als Weidefläche – genutzt werden, spätestens nach fünf Jahren zu landwirtschaftlichem Dauergrünland werden. Dauergrünland hat jedoch einen deutlich geringeren Bodenpreis. Um einen Wertverlust zu verhindern, sind die Landwirte gezwungen, die zur Weidehaltung verwendeten Flächen spätestens nach fünf Jahren umzupflügen.
Daran störten sich viele Betroffene aus dem Freistaat, darunter der Saaler Landwirt Markus Dillinger. „Wir sind ein Milchviehbetrieb und pachten Ackerland zu, dass wir dann als Weide für unsere Tiere verwenden. Aber um mögliche Forderungen unserer Verpächter zu vermeiden, müssen wir ökologisch wertvolle Weideflächen alle fünf Jahre umbrechen. Nachdem ich die Grasnarbe zerstört habe, kann ich im gleichen Zuge wieder ansäen.“, erläuterte Dillinger die Problematik.

Gemeinsam mit Petra Högl gegen ökologischen Unsinn

Gegen diesen Missstand wollte der Landwirt vorgehen und wendete sich an die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl. „Das Anliegen der Familie Dillinger und vieler weiterer bayerischer Landwirte ist mehr als berechtigt. Da wir in vielen Regionen zu wenig arrondiertes Grünland für die Weidehaltung haben, werden hierfür oftmals Ackerflächen verwendet. Immer mit dem Risiko, dass der Ackerlandstatus verloren geht.“, resümiert die Politikerin.
Högl, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Landtags, nahm dies zum Anlass, um nach einer Gesprächsrunde mit Experten des AELF Abensberg, der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) sowie betroffenen Landwirten einen Antrag im Landtag einzubringen. Dieser beinhaltete, dass sich die Staatsregierung für eine Lösung der geschilderten Problematik auf Bundes- und Europäischer Ebene einsetzen solle. Jetzt hat die Agrarexpertin gute Nachrichten für Familie Dillinger: „Der Agrarausschuss des Landtages hat bei einem Antrag der CSU/FW-Fraktion der Lösung zugestimmt, dass in Bayern eine Stichtagsregelung eingeführt wird, die die Wiederherstellung des Ackerstatus bei neu entstandenem Dauergrünland ermöglicht.“, führt Petra Högl aus. Mit Beginn der neuen GAP-Förderperiode ab 1. Januar 2023 solle dies gelten. „Diese Änderungen bringen Planungssicherheit für die Landwirte, unnötige Arbeit fällt weg und wir erreichen auch ein mehr an Naturschutz“, so die Abgeordnete. Mit der Neuregelung muss ab 2023 Dauergrünland, das ab 1.1.2021 entstanden ist, lediglich per Anzeigenverfahren gegenüber dem Landwirtschaftsamt zu Ackerland umgenutzt werden. Eine sinnvolle, ökologische Entscheidung, über die sich Familie Dillinger und viele bayerische Landwirte sehr freuen.