Transparenz
(Stand 01.06.2026)
Was macht ein Politiker eigentlich? Wie viel verdient er? Und für was setzt er seine Mittel ein?
Mir ist es wichtig, meine politische Arbeit transparent und nachvollziehbar zu machen. Dazu gehört auch die finanzielle Ausstattung.
Diät bzw. Abgeordnetenentschädigung
Die Landtagsabgeordneten haben seit 1. Juli 2025 Anspruch auf eine Entschädigung von 10.178 Euro welche monatlich gezahlt wird. Gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.
Diese Entschädigung ist steuerpflichtig.
Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches. Die Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst.
Von meinem Einkommen führe ich jeden Monat 659,74 Euro für meinen Mandatsträgerbeitrag an die CSU-Landesleitung ab. Weitere 800 Euro überweise ich jeden Monat als Spende an meinen Heimatverband, die CSU im Landkreis Kelheim zum Betrieb der CSU-Kreisgeschäftsstelle.
Weiter erhalte ich für meine Tätigkeit als stellvertretende Ausschussvorsitzende für Enährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus des bayerischen Landtags eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 383 Euro.
Anpassung der Entschädigungen bzw. Diäten:
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:
Neben meiner Tätigkeit im Bayerischen Landtag bin ich bei der Högl Kompost- und Recycling GmbH auf geringfügiger Basis tätig. Daneben erziele ich Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Krankenversicherung
Da ich bereits bei meinem vorherigen Arbeitgeber privat versichert war, habe ich dies so fortgeführt. Für meine Kranken- und Pflegeversicherung erhalte ich einen Zuschuss von 50% monatlich vom Landtagsamt.
Monatliche Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.333 Euro. Diese Pauschale verwende ich für:
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.
Mitarbeiter
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir ein Budget von jährlich 159.752.73 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Bruttolohn einschließlich Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Fortbildungen usw.) bezahlt werden. Ich bin Arbeitgeber meiner Mitarbeiter, die Abrechnung übernimmt gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz das Landtagsamt.
Technik und Kommunikation
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Laptops, Faxgeräten, Smartphone, Scanner oder auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen für meine Arbeitsmittel, mein Neustädter Bürgerbüro sowie mein Münchner Landtagsbüro) stehen jedem Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Legislaturperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 3.000 Euro entsprechen, wobei ein persönlicher Eigenanteil von 15 % zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Kreisrätin & Ehrenämter
Als Kreisrätin erhalte ich eine monatliche Pauschale von 120 Euro, eine monatliche Technikpauschale von 10 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 70 Euro je Sitzung bei Teilnahme an dieser.
Als Vorsitzende der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V. erhalte ich für meine Tätigkeiten keine Einkünfte.
Als Vorsitzende der CSU im Landkreis Kelheim erhalt ich keine Einkünfte.
Als Beirätin bei den Bayerischen Staatsforsten erhalte ich keine Einkünfte.
Als Vorsitzende der vhs Weiterbildungsakademie Kelheim e.V. erhalte ich für meine Tätigkeiten eine monatliche Pauschale in Höhe von 200 Euro.
Als 2. Vorsitzende der vhs Mainburg e.V. erhalte ich für meine Tätigkeiten eine Pauschale in Höhe von ca. 72 Euro im Monat (215 Euro/Quartal).
Was macht ein Politiker eigentlich? Wie viel verdient er? Und für was setzt er seine Mittel ein?
Mir ist es wichtig, meine politische Arbeit transparent und nachvollziehbar zu machen. Dazu gehört auch die finanzielle Ausstattung.
Diät bzw. Abgeordnetenentschädigung
Die Landtagsabgeordneten haben seit 1. Juli 2025 Anspruch auf eine Entschädigung von 10.178 Euro welche monatlich gezahlt wird. Gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.
Diese Entschädigung ist steuerpflichtig.
Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches. Die Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst.
Von meinem Einkommen führe ich jeden Monat 659,74 Euro für meinen Mandatsträgerbeitrag an die CSU-Landesleitung ab. Weitere 800 Euro überweise ich jeden Monat als Spende an meinen Heimatverband, die CSU im Landkreis Kelheim zum Betrieb der CSU-Kreisgeschäftsstelle.
Weiter erhalte ich für meine Tätigkeit als stellvertretende Ausschussvorsitzende für Enährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus des bayerischen Landtags eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 383 Euro.
Anpassung der Entschädigungen bzw. Diäten:
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:
- zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
- zu 6,2 % aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
- und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.
Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen, wie etwa 2021, wo die Entschädigung um 1,6 % gesunken ist. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 01. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
NebeneinkünfteNeben meiner Tätigkeit im Bayerischen Landtag bin ich bei der Högl Kompost- und Recycling GmbH auf geringfügiger Basis tätig. Daneben erziele ich Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Krankenversicherung
Da ich bereits bei meinem vorherigen Arbeitgeber privat versichert war, habe ich dies so fortgeführt. Für meine Kranken- und Pflegeversicherung erhalte ich einen Zuschuss von 50% monatlich vom Landtagsamt.
Monatliche Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.333 Euro. Diese Pauschale verwende ich für:
- das Bürgerbüro in Neustadt/Donau (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung und -möbel, Büromaterialien, Internet, Telefonanlage und Handykosten, Porto, Kopie- und Druckkosten, Zeitungen, Bücher usw.).
- Informationsveranstaltungen
- Miete und Büromaterial für mein Zimmer mit Arbeitsplatz in München.
- Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten. Auch wenn ich die staatlichen Verkehrseinrichtungen und das Bahnnetz in Bayern kostenfrei nutzen darf, bin ich doch auf mein privates Auto stark angewiesen, um zu den zahlreichen Veranstaltungen im Landkreis Kelheim zu fahren.
- Unterstützungen von Vereinen oder Veranstaltungen.
- Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u. ä. mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“.
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.
Mitarbeiter
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir ein Budget von jährlich 159.752.73 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Bruttolohn einschließlich Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Fortbildungen usw.) bezahlt werden. Ich bin Arbeitgeber meiner Mitarbeiter, die Abrechnung übernimmt gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz das Landtagsamt.
Technik und Kommunikation
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Laptops, Faxgeräten, Smartphone, Scanner oder auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen für meine Arbeitsmittel, mein Neustädter Bürgerbüro sowie mein Münchner Landtagsbüro) stehen jedem Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Legislaturperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 3.000 Euro entsprechen, wobei ein persönlicher Eigenanteil von 15 % zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Kreisrätin & Ehrenämter
Als Kreisrätin erhalte ich eine monatliche Pauschale von 120 Euro, eine monatliche Technikpauschale von 10 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 70 Euro je Sitzung bei Teilnahme an dieser.
Als Vorsitzende der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V. erhalte ich für meine Tätigkeiten keine Einkünfte.
Als Vorsitzende der CSU im Landkreis Kelheim erhalt ich keine Einkünfte.
Als Beirätin bei den Bayerischen Staatsforsten erhalte ich keine Einkünfte.
Als Vorsitzende der vhs Weiterbildungsakademie Kelheim e.V. erhalte ich für meine Tätigkeiten eine monatliche Pauschale in Höhe von 200 Euro.
Als 2. Vorsitzende der vhs Mainburg e.V. erhalte ich für meine Tätigkeiten eine Pauschale in Höhe von ca. 72 Euro im Monat (215 Euro/Quartal).
