Bernhard Seidenath und Hermann Imhof: Bayern führt Landespflegegeld ein – 1000 Euro zusätzliche Unterstützung pro Jahr ist bundesweit einmalige Leistung

11.07.2018 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat heute das Bayerische Landespflegegeld auf den Weg gebracht. Künftig unterstützt der Freistaat pflegebedürftige Menschen in Bayern ab Pflegegrad 2 zusätzlich mit 1.000 Euro pro Jahr. „Das Thema Pflege bewegt und berührt die Menschen. Mit dem Landespflegegeld schaffen wir eine bundesweit einmalige Landesleistung“, sagt Bernhard Seidenath, pflegepolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion. Hermann Imhof, Mitglied der CSU-Landtagsfraktion und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, ergänzt: „Wir geben den Pflegebedürftigen damit die Möglichkeit, sich selbst oder ihren pflegenden Angehörigen, Freunden und Helfern Gutes zu tun.“

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte das Landespflegegeld in seiner Regierungserklärung im April angekündigt. Zum 1. September wird es erstmals ausbezahlt. Der Freistaat stellt dafür rund 400 Millionen Euro jährlich bereit. „Uns ist wichtig, dass das Landespflegegeld eine echte Zusatzleistung ist und nicht auf andere Leistungen angerechnet wird“, sagt Seidenath. „Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen stärken – zusätzlich zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“


Das Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mit mindestens Pflegegrad 2 eingestuft sind. Laut Imhof können Anträge bereits seit zwei Monaten gestellt werden. Bislang hätten schon mehr als 100.000 Menschen das neue Pflegegeld beantragt.


Kürzlich hat die CSU-Landtagsfraktion zudem ein 20 Anträge umfassendes Paket eingebracht, um die Situation in der Pflege weiter zu verbessern, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Pflegequalität zu stärken. „Die CSU sorgt nachhaltig und fortwährend dafür, dass sich die Situation für die Pflegenden und für die Angehörigen von pflegenden Angehörigen weiter verbessert“, so Seidenath.