Landtag beschließt BayKiBiG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit für Bayerns Kitas

22.07.2026 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Der Bayerische Landtag hat heute die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Die gesetzliche Neuordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die finanzielle Stärkung hat jedoch bereits 2026 mit zusätzlichen 280 Millionen Euro begonnen. Im Endausbau steigt die staatliche Betriebskostenförderung gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 um rund 25 Prozent beziehungsweise knapp 800 Millionen Euro jährlich. Kern der Reform sind ein deutlich höherer Qualitätsbonus, eine gesetzliche Teamkräftepauschale und die Überführung bisher befristeter Förderprogramme in verlässliche Pauschalen. Mit unseren Änderungsanträgen haben wir zudem die Elternvertretung gestärkt, mehr Transparenz geschaffen, eine Evaluation verankert und die vollständige Berücksichtigung des bisherigen Elternbeitragszuschusses im Qualitätsbonus gesetzlich abgesichert.

Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion: „Nach 20 Jahren war es notwendig, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung grundlegend weiterzuentwickeln. Wir erhöhen den staatlichen Förderanteil deutlich, verstetigen bislang befristete Leistungen und schaffen mehr Planungssicherheit für Kommunen und Träger. Dabei ist wichtig: Die Reform hat finanziell bereits 2026 mit zusätzlichen 280 Millionen Euro begonnen. Wer ihre Wirkung beurteilt, muss deshalb das Jahr 2027 mit dem Ausgangsjahr 2025 vergleichen. Wir kürzen nicht, sondern investieren dauerhaft deutlich mehr. Auch die bisherigen Mittel für den Elternbeitragszuschuss bleiben vollständig im Qualitätsbonus erhalten. Daraus folgt keine automatische Mehrbelastung der Eltern um 100 Euro.“

Melanie Huml, Mitglied des Sozialausschusses für die CSU-Landtagsfraktion: „Gute Kindertagesbetreuung braucht eine verlässliche Finanzierung und Strukturen, die in der Praxis funktionieren. Mit der gesetzlichen Teamkräftepauschale fördern wir unterstützende Kräfte in Verwaltung, Hauswirtschaft und Assistenz und schaffen dadurch mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Kleine Einrichtungen und Landkindergärten werden gezielt berücksichtigt. Zugleich sorgen wir für mehr Transparenz gegenüber den Eltern und stärken ihre Mitwirkung. Die Reform verbindet damit mehr Förderung, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für Kinder, Familien und Beschäftigte.“